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Wird das Zweite Vatikanische Konzil verfälscht?
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Von Johannes Röser |
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Seit mehreren Monaten verhandelt eine vatikanische Kommission mit den traditionalistischen Lefebvre-Leuten über Möglichkeiten einer Verständigung und Einigung - das alles jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es mag ja in guter Absicht geschehen, dass Versuche zur Aussöhnung konzentriert unternommen und nicht allzu sehr von außen zerredet werden sollen. Allerdings ist auffällig, wie sehr gerade diejenigen, die die Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils in Kernbereichen ablehnen, durch anhaltende Störfeuer versuchen, ihre Gesinnung „marktfähig" zu machen und damit die theologischen Gespräche zu beeinflussen. Andererseits überrascht, dass die aktuelle Theologie und ihre Theologen nahezu schweigen. Hier wird seltsamerweise überhaupt kein Druck aufgebaut, obwohl vor einem Jahr das Entsetzen über die bedingungslose Aufhebung der Exkommunikation der Piusbrüder-Bischöfe durch den Papst weltweit riesig war. Warum sind die geistigen Kapazitäten der theologischen Wissenschaft momentan so sprachlos, während in der vatikanischen Delegation anscheinend die moderne neuere Theologie kaum repräsentiert ist? Wo ist eigentlich der theologische Anwalt des Volkes Gottes, der die Mehrheit mit Courage energisch gegen winzige sektiererische Gruppen vertritt?
Es geht überhaupt nicht nur um ein Entgegenkommen für die Bruchteile von Promille der Traditionalisten im Gottesvolk. Es geht um den ganzen Kurs der Kirche, der sich mehr und mehr zu einer restaurativen Uminterpretation des letzten Konzils unter Berufung auf dieses Konzil hinneigt. Nun hat sich allerdings ein auch in der säkularen Gesellschaft angesehener Theologe vorgewagt, um das seltsame Schweigen zu brechen: Eberhard Schockenhoff aus Freiburg, ein sehr umsichtiger Moraltheologe, dem niemand ernsthaft vorwerfen kann, ein „Kirchenkritiker" oder „Progressist" zu sein. In der aktuellen Ausgabe der „Stimmen der Zeit" (April) hat er einen Aufsatz über die lehramtlichen neueren Deutungsversuche des letzten Konzils veröffentlicht, der Bände spricht. Zu den Dialogen mit den Piusbrüdern stellt er fest: „Wo es um den Glauben der Kirche und seine öffentliche Bezeugung geht, ist nicht Geheimdiplomatie, sondern größtmögliche Transparenz gefordert. Über die authentische Interpretation des Konzils kann nicht hinter verschlossenen Türen, sondern nur unter Beteiligung einer breiten kirchlichen Öffentlichkeit verhandelt werden." Was aber wird eigentlich verhandelt und womöglich wegverhandelt, von den Aussagen des Konzils weichgespült oder gar derart umgedreht, dass die, die das Konzil in wesentlichen Punkten ablehnen, sich auf dialektische Weise als Sieger ausgeben können?
Gewissens- und Religionsfreiheit
Schockenhoff zeigt auf, warum Befürchtungen keineswegs übertrieben sind, dass aus dem Zweiten Vaticanum etwas gemacht wird, was es nicht war. Es gibt Tendenzen, es zu schwächen, nicht nur seinen progressiven „Geist", der mancherorts schon bestritten wird, sondern auch seinen tatsächlichen Wortsinn, seine realen Absichten. Zum Beispiel in der Erklärung über die Gewissens- und Religionsfreiheit. Hier - so stellt Schockenhoff scharf analysierend fest - hat das letzte Konzil eine völlig neue Perspektive eingenommen gegenüber dem, was vorher kirchliche Lehrmeinung war. Denn in der Tradition gab es kein Recht auf Irrtum, sondern allein ein Recht auf Wahrheit. Der entscheidende Sichtwechsel des Konzils war, das „Recht der Person", wie es der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde nannte, entdeckt zu haben.
Joseph Ratzinger vertrete da allerdings auch als Papst ein platonisches Verständnis. Demnach ist das Gewissen eines jeden Menschen von einer Art ihm innewohnenden Ur-Gewissen geleitet, das ihn befähigt, die Wahrheit durch Wiedererinnerung zu erkennen. Die Wahrheit ist eine Art Urbild, so etwas wie eine Ur-Idee, die mit dem Sein bereits fest und gültig vorgegeben ist. Der Mensch kann eigentlich nichts anderes machen, als durch Erinnerung das anzunehmen, was schon da ist: das fertige Produkt Wahrheit. In der platonisch-augustinischen Vorstellungswelt, die - so Schockenhoff - „von der Anamnese des Schöpfers im menschlichen Geist ausgeht, kann jedem Menschen Gewissens- und Religionsfreiheit zugebilligt werden, weil er ohnehin schon von sich aus, aufgrund einer inneren Seinstendenz seines Wesens, auf die Wahrheit ausgerichtet ist, die ihm im Evangelium und im Lehramt der Kirche begegnet. Die Kirche kann Menschen, die Gott in anderen Religionen außerhalb des Christentums suchen und verehren, demnach nur deshalb religiöse Freiheit zugestehen, weil sie diese Menschen besser zu verstehen glaubt, als diese sich selbst verstehen können, und ihnen in der Botschaft des Christentums die Wahrheit verkündet, auf die sie im Verborgenen schon warten". Ähnlich äußerte sich der Papst bei seiner Empörung auslösenden Deutung, dass die südamerikanische Urbevölkerung eigentlich doch nur darauf gewartet habe, mit Christus bekanntgemacht zu werden. Alles, was Menschen außerhalb des Christentums glauben, denken oder zu erkennen meinen, kann aus dieser Perspektive nur als defizitär, als verschattet betrachtet werden.
Diese Perspektive hat das letzte Konzil jedoch, wie Schockenhoff erläutert, gerade nicht übernommen. Es versteht die Gewissens- und Religionsfreiheit vielmehr „als ein Recht, das unmittelbar aus der Würde entspringt, die jedem Menschen zukommt und die von der Kirche voraussetzungslos anerkannt wird, ohne dass sie dessen Weg der Wahrheitssuche in irgendeiner Weise vom Wahrheitsanspruch ihres eigenen Glaubens her zu bewerten versucht… Die Konzilserklärung anerkennt … die Religionsfreiheit als ein Menschenrecht, das in dem gemeinsamen Ausgangspunkt verankert ist, der die Religionen und alle Menschen untereinander verbindet: im freien, eigenverantwortlichen, immer auch irrtumsanfälligen Streben nach der Wahrheit." Daran ist strikt festzuhalten, wenn auch die platonische Sichtweise - wie Schockenhoff ihr zubilligt - binnenchristlich durchaus die persönliche Frömmigkeit ergänzen, dahingehend bereichern kann, dass eben alle Menschen irgendwie zu Christus als Wahrheit berufen seien.
Die Blickumkehr des Konzils hat öffentliche, gesellschaftliche Bedeutung in der pluralen Welt: „Während nach traditioneller Lehre nur die Wahrheit oder die geoffenbarte wahre Religion des (katholischen) Christentums rechtmäßige Anerkennung fordern darf, den anderen Religionsgemeinschaften dagegen allenfalls bürgerliche Toleranz um des innerstaatlichen Friedens willen zu erweisen ist, spricht das Konzil der menschlichen Person ein in ihrer Würde begründetes Recht auf religiöse Freiheit zu. Dieses Recht schützt nicht mehr nur die erkannte Wahrheit des Glaubens, über die dieser aus der Binnenperspektive urteilt, sondern den Weg zur Wahrheit, den jeder Mensch seiner Würde als Person entsprechend in eigener Verantwortung vor seinem Gewissen zu gehen hat."
Damit tritt das Konzil einem Urmisstrauen im kirchlichen Lehramt entgegen, wonach die moderne, postmoderne Kultur überhaupt kein Interesse an der Wahrheit habe. In der Zeitschrift „Zur Debatte" der Katholischen Akademie in Bayern (1/2010) weist der in Landau lehrende Theologe Karlheinz Ruhstorfer darauf hin, dass der Pluralismus unserer Gegenwart keineswegs zum Relativismus eines „Alles geht" hinneige, wie vielfach unterstellt wird. „Vielmehr sind die postmodernen Denker stets in Sorge um die Wahrheit, wollen sie doch die Besonderheit der Vielen und die Möglichkeit des Anderen wahrnehmen. Der Zwischenraum … kommt ins Spiel. Zwischen Gott und Mensch, zwischen Mensch und Mensch, zwischen Idee und Phänomen ereignet sich Wahrheit. Die absolute Wahrheit ist für die Menschen - auf dem Weg - unmöglich zu besitzen. Und doch bleibt der Mensch dabei durch die Relation oder Beziehung zum unmöglichen Absoluten bestimmt."
Erkennen die Lefebvre-Leute diese Sicht an oder nicht? Das ist die Frage. Beharrt der Vatikan auf der vollgültigen Anerkennung des konziliaren Perspektivenwechsels? Damit steht und fällt auch das Zweite Vatikanische Konzil. Es ist also keine Kleinigkeit, was momentan mit den Traditionalisten diskutiert und entschieden wird.
Problemfall „Dominus Jesus"
Die Sorge vor einer Uminterpretation des Konzils ist auch deshalb nicht unberechtigt, weil es, wie Schockenhoff belegt, bereits derartige massive Eingriffe gab, zum Beispiel durch das Dokument „Dominus Jesus" aus dem Jahr 2000. Es hatte große Aufregung verursacht, weil es den evangelischen Kirchen absprach, Kirche Jesu Christi im wahren Sinn zu sein. Im Kern geht es dabei um die Formulierung „subsistit in" in der dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen gentium". Demnach „subsistiert" die einzige Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche. Es ist nicht leicht, dieses „subsistit" zu übersetzen. Es bedeutet in einer von den Konzilsvätern genau so gewollten gewissen Unschärfe in etwa: Die Kirche Jesu Christi „besteht" oder „ist verwirklicht" in der katholischen Kirche. Diese vermeintlich „schwammige" Formulierung wurde jedoch nicht aus Schlampigkeit, sondern bewusst gewählt: anstelle des früheren „est" („ist"). Man wollte, wie der Verlauf der Konzilsdebatte beweist, nicht mehr die Total-Identifikation von einst festschreiben, wonach die Kirche Jesu Christi einfachhin die katholische Kirche „ist".
Wer den Text in Kapitel 8 von „Lumen gentium" aufmerksam nachliest, erkennt auch, warum: Die Konzilsväter wollten einerseits zwar festhalten, dass sich in der katholischen Kirche die Kirche Jesu Christi vollgültig manifestiert; sie wollten jedoch andererseits gerade nicht mehr ein Kirchesein etwa der Evangelischen ausschließen. Deshalb wird im Wortlaut geradezu im selben Atemzug, unmittelbar anschließend, gesagt: „Das schließt nicht aus, dass außerhalb ihres Gefüges (gemeint ist die katholische Kirche, d. Red.) vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen." Schockenhoff sieht darin ganz klar den Willen ausgedrückt, „Raum für die Anerkennung der ekklesialen Elemente zu schaffen, die auch außerhalb der katholischen Kirche gegeben sind". Das Konzil habe also nicht aus Mangel an Präzision, sondern gezielt den offenen Spielraum für theologische Weiterentwicklung gewählt. „Die Erklärung ‚Dominus Jesus' liest das ‚subsistit in' dagegen auf der Linie der vom Konzil zurückgewiesenen exklusiven Identitätsbehauptung (‚est'), um daraus die Schlussfolgerung abzuleiten, die reformatorischen Kirchen seien keine Kirchen im eigentlichen Sinn. Dadurch wird die Aussageabsicht des Konzils verschoben: Es geht nicht mehr darum, positiv den Zusammenhang zwischen der Kirche Jesu Christi und ihrer konkreten geschichtlichen Realisierungsform in der römisch-katholischen Kirche aufzuzeigen; vielmehr soll negativ den reformatorischen Kirchen die ekklesiologische Qualität des Kircheseins abgesprochen werden."
Schlussfolgernd würde das bedeuten: „Dominus Jesus" verstößt nicht nur gegen den reformoffenen und reformwilligen Geist des Konzils, der eine lehramtliche Weiterentwicklung will, sondern auch gegen den genauen Wortsinn und die Absicht des Konzils und damit gegen die große Mehrheit der Konzilsväter, die jenem Text - einschließlich des Papstes - zugestimmt hatten. Das hieße, dass ein wesentlicher Teil des Zweiten Vatikanischen Konzils - die Ökumene betreffend - ausgehebelt wäre.
Ähnliche Umdeutungen beobachtet Eberhard Schockenhoff bei der Zuordnung von Universalkirche und Ortskirche. Im Zuge der Communio-Ekklesiologie, also eines Kirchenverständnisses, das die Gemeinschaft der Glaubenden und die Kollegialität der Bischöfe im Miteinander des Christuszeugnisses betont, wurde in der Kirchenkonstitution formuliert (Artikel 23): „Die kollegiale Einheit tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung." Über die Teilkirchen - das Konzil spricht an anderer Stelle auch von Ortskirchen - heißt es wiederum bedeutungsvoll: „In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche."
Problemfall Ortskirche
Auch da sieht Schockenhoff eine nachträgliche Umdeutung der Fakten. Zum einen werde in Bezug auf die Ortskirchen im Vatikan inzwischen fast nur noch von Teilkirchen geredet, als seien sie bloß ein Teil der katholischen Universalkirche. Andererseits wurde und wird - zum Beispiel in einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Walter Kasper - das wechselseitige Verhältnis von Universalkirche und Ortskirchen wieder aufgelöst zugunsten eines alleinigen Vorrangs der Universalkirche, die indirekt wieder in gewisser Weise mit „Rom" gleichgesetzt wird. Diese Einseitigkeit habe das Konzil gerade nicht gewollt, betont Schockenhoff in Übereinstimmung mit Kasper. Deshalb sei die etwas schwebende Ausdrucksweise „in und aus den Lokalkirchen" eingeführt worden. Das heißt: Auch in der Ortskirche ist die ganze Kirche Jesu Christi als Universalkirche „wahrhaft anwesend" (Artikel 26). Dagegen griff die Kongregation für die Glaubenslehre mit ihrem Dokument „Über einige Aspekte der Kirche als Communio" 1992 die alte Engführung wieder auf. Schockenhoff sieht darin eine klare eigenmächtige Abänderung des Konzilstextes mit einer gravierenden Sinnverschiebung. Denn auf einmal wird behauptet, dass die Universalkirche „im Eigentlichen ihres Geheimnisses eine jeder einzelnen Teilkirche ontologisch und zeitlich vorausliegende Wirklichkeit" sei. Auch hier taucht Ratzingers Vorliebe für die platonische Denkweise auf, die eine Art „präexistente Kirche" behauptet, die allem konkreten historischen Kirchesein vorausgehe.
Eberhard Schockenhoff hält demgegenüber daran fest, dass das Konzil unleugbar einen wechselseitigen Zusammenhang von Ortskirchen und Universalkirche betont: „Weder ist die Universalkirche nur ein nachträglicher Zusammenschluss autonomer Ortskirchen nach Art der Vereinten Nationen, noch sind die Ortskirchen nur nachgeordnete Verwaltungsdistrikte oder Ausgliederungen der universalen Kirche. Zwischen der Universalkirche und den Orts- oder Teilkirchen herrscht die Logik einer wechselseitigen Repräsentation: Die einzelnen Teilkirchen tragen das Bild der Universalkirche in sich, während diese umgekehrt nur in und aus den Ortskirchen existiert." Das nachkonziliare päpstliche Lehramt habe diese Sicht des Konzils aufgegeben und wieder ein „einseitiges Teilhabeverhältnis" begründet. Danach sei „das eigentliche Wesen der Kirche auf ursprüngliche Art in der Gesamtkirche verwirklicht", während die einzelnen Ortskirchen nur als Ableitungen an diesem Wesen der Gesamtkirche teilhaben.
Das sind Entwicklungen der Interpretation, die uns auch mit Blick auf das bisherige großzügige Entgegenkommen Roms gegenüber den traditionalistischen Sektierern doch sehr zu denken geben. Schockenhoff legt den Finger in die Wunde: „Durch exegetische Umdeutung und eine Neujustierung des Textsinns, die sich als dessen notwendige Inschutznahme gegenüber nachkonziliaren Fehlentwicklungen und Missverständnissen ausgibt, soll einer antimodernen Protestbewegung im Gewand des vorkonziliaren Katholizismus die zumindest verbale Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit abgerungen werden, die den Kern der modernen Welt und ihrer Freiheitskultur ausmacht. Theologisch jedoch ist ein derartiger hermeneutischer (verstehenswissenschaftlicher, d. Red.) Drahtseilakt, der die Quadratur des Kreises versucht, ein Spiel mit dem Feuer … Das Bemühen um eine authentische Interpretation fügt sich in eine längere Reihe römischer Versuche ein, die Rezeptionsgeschichte (Wirkungsgeschichte, d. Red) des Konzils im Sinn der damaligen Konzilsminorität zu beeinflussen. Deren Anliegen finden in den nachkonziliaren Lehrdokumenten der katholischen Kirche erkennbar stärkere Resonanz, als es in den Konzilsaussagen selbst der Fall ist. Durch den Vorgang einer offiziellen Interpretation wird zentralen Konzilstexten ein anderer Sinn beigelegt, als er diesen nach dem Willen der Konzilsmehrheit zukommen sollte."
Wenn es tatsächlich so sein sollte - und die von Schockenhoff genannten Anhaltspunkte dafür sind gewichtig -, würde es sich auf den erwähnten Feldern um eine gravierende Umdeutung, wenn nicht sogar an der Grenze zu einer Verfälschung, des Zweiten Vatikanischen Konzils handeln, dem ja die damaligen Päpste und die große Mehrheit des damaligen Weltepiskopats zugestimmt hatten. Eine solche Entwicklung müsste eigentlich eine große Debatte hervorrufen.
CIG 14/2010
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