Zweites Vatikanisches KonzilWas das Konzil wollte

Der Streit um die Zukunft der Kirche ist auch ein Streit um die Deutung des Zweiten Vatikanischen Konzils, das vor fünfzig Jahren eröffnet worden ist.

Das Konzil kam fünfzig Jahre zu spät. Es hat Antworten auf Fragen gegeben, die keiner mehr gestellt hat. Die damals versammelten Bischöfe gehörten überwiegend zur Bourgeoisie und haben die bedrängende Lage der Armen übersehen. Diese provokante Bilanz hat der kürzlich verstorbene Befreiungstheologe José Comblin (1932-2011) vor einigen Jahren in der Zeitschrift „Concilium" sinngemäß gezogen.

Das große Interesse, das dem Konzil zurzeit wieder entgegengebracht wird, scheint diese Einschätzung zu widerlegen. Unbestreitbar wird den Antworten, die damals gegeben wurden, auch fünfzig Jahre danach noch einiges zugetraut. Das liegt zum einen an der Debatte um die Piusbruderschaft und deren Kritik an zentralen Aussagen des Konzils. Die traditionalistische Infragestellung der Religionsfreiheit, der Öffnung der Kirche für den ökumenischen und interreligiösen Dialog hat neu ins Bewusstsein gerufen, dass die Dokumente des Konzils für das kirchliche Selbstverständnis unhintergehbar sind. Zum anderen besteht die Hoffnung, dass das Konzil Orientierungen bietet für den Umgang mit den Reformforderungen, die das Memorandum der dreihundert Theologieprofessoren, aber auch die österreichische Pfarrer-Initiative erhoben haben.

Dennoch kann man mit Comblin fragen, wie die Geschichte der katholischen Kirche verlaufen wäre, wenn der lähmende Antimodernismus unter Pius X. frühzeitig abgewendet worden wäre, wenn die Kirche schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine kraftvolle Selbsterneuerung eingeleitet, eine ökumenische Öffnung vollzogen und den Dialog mit der Moderne aufgenommen hätte. Die Frage „Was wäre, wenn?" mag hypothetisch sein. Sie kann aber vor der Illusion bewahren, dass alles so kommen musste, wie es gekommen ist, und das Bewusstsein für ungenutzt gebliebene Spielräume schärfen. Allerdings erzeugt ein solcher Blick eher nostalgische Emotionen.

"Meister des Unmöglichen"

Der betagte Johannes XXIII. hatte 1959 - einem spontanen Einfall folgend und gegen den Widerstand der Kurie - ein allgemeines Konzil angekündigt. Er folgte dabei ­einer Eingebung des Geistes, den Peter Hünermann jüngst den „Meister des Unmöglichen" genannt hat. Johannes XXIII. hatte keine fixe Idee, wie das Konzil verlaufen solle, machte allerdings einige Vorgaben: „Pastoral" solle es ausgerichtet sein und auf die Beilegung von Lehr- und Disziplinarfragen verzichten. Es solle die Einheit der Christen fördern und dem Glauben eine zeitgemäße Fassung geben, ohne ihn dadurch der Zeit anzugleichen. Aggiornamento lautete das päpstliche Stichwort, das aufhorchen ließ. Den „Unglückspropheten", welche die Welt in pessimistischen Farben malen, erteilte der Papst in seiner Eröffnungsrede vom Oktober 1962 eine Absage. Er sprach von einem „neuen Pfingsten", das die Kommunikationsbarrieren zwischen Kirche und Welt, aber auch innerhalb der Kirche überwinden solle.

Beinahe wäre das Konzil jedoch zu Ende gewesen, ehe es begonnen hatte. Die Kurie wollte, dass die Konzilsväter lediglich die von den Vorbereitungskommissionen erarbeiteten 73 Schemata bestätigen. Dass sie sich zu Beginn der ersten Sitzungsperiode weigerten, dies zu tun, darf man als folgenreichen Akt bischöflicher Selbstbehauptung würdigen. Sie erörterten die anstehenden Fragen in der Konzilsaula selbst und stießen so einen wahrhaft konziliaren Prozess an.

Schon die Selbstwahrnehmung der Kirche veränderte sich auf dem Konzil durch die Präsenz von Bischöfen aus Lateinamerika, Afrika und Asien. Die eurozentrische Kirche, die noch das Erste Vatikanische Konzil beherrscht hatte, wurde aufgebrochen. Die Armen und Ausgeschlossenen in den sogenannten Missionskirchen waren nicht mehr nur Objekt der Diskussion, sondern bestimmten diese mit - wenn auch erst anfanghaft. Darin ist Comblin Recht zu geben. Karl Rahner sprach vom Zweiten Vatikanum als dem „ersten amtlichen Selbstvollzug der Kirche als Weltkirche".

„Häretiker" werden „Brüder"

Bereits die Einladung nichtkatholischer Beobachter durch das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen unter Kardinal Augustin Bea übte einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Debatten aus. Ob man über die anderen spricht, sie gar diskursiv zum Verschwinden bringt oder ob man mit ihnen spricht und eine Sprache sucht, die ihrem Selbstverständnis gerecht wird, macht einen Unterschied. So wurden aus „Häretikern" und „Schismatikern" - so noch die Sprache des kirchlichen Gesetzbuches von 1917 - „getrennte Brüder" im Glauben.

Auch das Verhältnis zu den anderen Religionen wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Das Konzil zieht die Lehre aus der Geschichte, indem es jede Form von Antisemitismus verurteilt und das Judentum als Wurzel des Christentums würdigt. Aus „Gottesmördern" werden die „bevorzugten und älteren Brüder im Glauben", wie Johannes Paul II. in der Großen Synagoge von Rom 1986 die Juden nannte. Den anderen Religionen wird zugesprochen, dass sich Elemente der Wahrheit und Heiligung in ihnen finden. Am Ende wird selbst die Grenzlinie zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen nicht mehr so scharf gezogen: Atheisten gelten als suchende „Menschen guten Willens". Der moderne Atheismus wird als „eine der ernstesten Gegebenheiten unserer Zeit" gewürdigt. Die Spielarten des Atheismus werden differenziert in den Blick genommen. Selbstkritisch fragt sich die Kirche, ob sie den Nichtglaubenden selbst durch eigenes Fehlverhalten den Zugang zum Glauben verstellt hat.

Dieser dialogische Aufbruch ist momentan wieder gefährdet. Es gibt Stimmen, die nach schärferer Abgrenzung verlangen, die die Kirche als Gegenwelt zum gesteigerten Pluralismus der Spätmoderne empfehlen. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass es im Namen der dialogischen Öffnung hier und dort zu Identitätsverwischungen gekommen ist. Aber weder die chamäleonartige Anpassung an die Trends der Zeit noch die antimodernistische Restauration der Kirche als Bastion der Wahrheit entspricht dem Grundanliegen des Zweiten Vatikanums, das die Rückbesinnung auf die Quellen von Schrift und Tradition mit einem wachen Gespür für die Zeichen der Zeit verbunden hat.

Das Konzil hat universalkirchlich verbindliche Weichenstellungen vorgenommen. Die Erinnerung daran ist für die Zukunft der Kirche wichtig. Allerdings ist strittig, wie die Konzilsdokumente zu lesen sind. Denn der Grundsatz der klassischen Konzilsdeutung, die Dokumente von den verurteilten Lehrpositionen her zu lesen, greift beim Zweiten Vatikanischen Konzil nicht. Es hat bewusst auf dogmatische Lehrverurteilungen verzichtet und eine pastoral darlegende Sprache gewählt. Zudem handelt es sich bei nicht wenigen Dokumenten um Kompromisstexte, in denen sich gegenläufige, nicht immer vermittelte Aussagen finden.

Gegenwärtig stehen sich deshalb unterschiedliche Lesarten gegenüber: Den einen gehen die Reformen, die das Zweite Vatikanum angestoßen hat, nicht weit genug. Sie berufen sich auf den Geist des Konzils, um über den Buchstaben mancher Texte hinausgehen zu können. Anderen geht die Dynamik der nachkonziliaren Erneuerung schon lange zu weit. Sie lesen die Texte im Licht der Vorgängerkonzilien und suchen die Reformimpulse eher abzuschwächen. Eine dritte Lesart setzt sich für eine geduldige Neulektüre der Konzilsdokumente ein, um Orientierungen für die kirchliche Selbstverständigung zu finden. Der aktuelle Streit über die Zukunft der Kirche ist damit auch ein Streit über die Deutung des Konzils.

Disput Hünermann - Benedikt XVI.

So hat sich kaum zufällig Benedikt XVI., neben Hans Küng einer der wenigen noch lebenden Mitakteure des Konzils, gleich in seiner ersten Weihnachtsansprache 2005 zur Frage der Konzilsinterpretation geäußert. Der Papst lehnt Lesarten ab, die unter dem Vorzeichen des Bruchs stehen und eine Zäsur zwischen der vor- und der nachkonziliaren Kirche ansetzen. Solche Lesarten gibt es sowohl auf traditionalistischer als auch auf liberaler Seite. Der Papst selbst beschreitet einen Mittelweg und wirbt für eine Hermeneutik der Reform, also für ein Verstehen, eine Auslegung, bei der Kontinuität im Grundsätzlichen und Wandel im Hinblick auf Einzelfragen zusammengehen sollen. Offen ist allerdings, wie eine solche Hermeneutik der Reform genau ausbuchstabiert werden soll.

Der hier nur grob gezeichnete „Konflikt der Interpretationen" zeigt, dass wir uns fünfzig Jahre nach dem Konzil in einem folgenreichen Übergang befinden. Das kommunikative Gedächtnis, das sich auf Akteure und Zeitzeugen des Konzils und damit auf mündliche Überlieferungen stützen kann, weicht mehr und mehr dem kulturellen Gedächtnis, das auf das Werk der verabschiedeten Dokumente zurückgreift. Der Tübinger Theologe Peter Hünermann hat 2005 den konstitutionellen Rang der Konzilsdokumente hervorgehoben und die Texte mit Verfassungsdokumenten verglichen. Er hat damit eine päpstliche Reaktion provoziert, die bislang kaum beachtet worden ist. Nur wenige Wochen später hat Benedikt XVI. in seiner bereits erwähnten Weihnachtsansprache auf Hünermann reagiert: Bei einem solchen Vergleich „missverstehe man bereits im Ansatz die Natur eines Konzils als solchem. Es wird so als eine Art verfassunggebende Versammlung betrachtet, die eine alte Verfassung außer Kraft setzt und eine neue schafft. Eine verfassunggebende Versammlung braucht jedoch einen Auftraggeber und muss dann von diesem Auftraggeber, also vom Volk, dem die Verfassung dienen soll, ratifiziert werden. Die Konzilsväter besaßen keinen derartigen Auftrag, und niemand hatte ihnen jemals einen solchen Auftrag gegeben; es konnte ihn auch niemand geben, weil die eigentliche Kirchenverfassung vom Herrn kommt."

Wie eine Verfassung?

Die vom Papst angebrachte Differenz wird auch von Peter Hünermann nicht übersehen. Er betont ausdrücklich, dass die Legitimation des Konzils und seine Autorität wesentlich andere seien als die einer verfassunggebenden Versammlung im staatlichen Bereich. Die Autorität der Bischöfe komme von Jesus Christus und unterscheide sich daher von der gewählter Volksvertreter. Umgekehrt scheint der Papst die Ähnlichkeiten nicht für diskussionswürdig zu halten, auf die Hünermann hingewiesen hat: eine tiefe Krise als Anlass der Einberufung; die hohe Repräsentativität des Gremiums; der Rückgriff auf wegweisende Traditionen; der Kompromisscharakter der Texte, die Rahmenvorgaben machen, aber für konkrete Ausgestaltungen Spielräume offen lassen. Diese Aspekte, die sowohl Verfassungstexte als auch die Konzilsdokumente kennzeichnen, scheint der Papst zu übersehen, weil er ganz von dem Verdacht geleitet ist, Hünermanns Vergleich solle eine Lesart des Bruches fördern. Das ist aber keineswegs der Fall. Hünermann selbst hebt vielmehr auf den konstitutionellen Rang des Endtextes ab, um auswählende Lesarten zurückzuweisen, die sich entweder auf die Aussagen der konservativen Minderheit oder auf die der progressiven Mehrheit stützen. Steinbruchexegese, die einzelne Stichworte aus den Dokumenten herbeizitiert, um eigene Positionen zu stützen, hält er für unsachgemäß. Zumindest in diesem Punkt hätte sich der Papst mit dem Tübinger Theologen treffen können.

Der Vergleich zwischen verfassunggebenden Texten und den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils macht deutlich, welch hohen Stellenwert die Konzilsdokumente für das Selbstverständnis der katholischen Kirche haben. Unter den sechzehn verabschiedeten Dokumenten finden sich, was das literarische Genus anlangt, Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen. Die vier Konstitutionen haben lehramtlich das größte Gewicht. Sie haben Wegweisendes im Hinblick auf die Liturgie, die Kirche, die Offenbarung und die Kirche in der Moderne gesagt.

Da ist zunächst die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium", in der sich die berühmte Aussage von der Liturgie als „Gipfelpunkt und Quelle des kirchlichen Lebens" findet. Kirche lebt aus dem Hören auf das Wort des Evangeliums und aus der Feier der heiligen Geheimnisse. Die nachkonziliare Erneuerung der Liturgie ist die wohl sichtbarste Frucht des Konzils: Die Einführung der Landessprache, der Wechsel der Zelebrationsrichtung, das Prinzip der tätigen Teilnahme aller Gläubigen am Gottesdienst sind dafür klare Anzeichen. Die Motive der Anbetung und des Mysteriencharakters der Liturgie scheinen demgegenüber etwas in den Hintergrund getreten zu sein, obwohl das Konzil mehrfach betont, dass die darstellende Vergegenwärtigung des Paschamysteriums - also Leiden, Tod und Auferstehung Jesu Christi - den Glutkern des gottesdienstlichen Handelns der Kirche ausmacht. Dass gegenwärtig über eine „Reform der Reform" diskutiert wird, zeigt, dass um die Gestalt der erneuerten Liturgie erneut gerungen wird.

Die Kirchenkonstitution „Lumen gentium" hat das gegenreformatorisch verengte Verständnis von Kirche als hierarchisch geordneter „perfekter Gesellschaft" (societas perfecta) abgeändert und Kirche als Mysterium, als universales Heilssakrament, beschrieben. Kirche ist kein Selbstzweck, sie kommt von Christus her und hat seine Botschaft in der Welt von heute zu bezeugen. Das Konzil hebt zunächst die Berufung aller Getauften hervor, wenn es das Kapitel über das wandernde Gottesvolk dem Kapitel über die kirchliche Hierarchie vorschaltet. Alle haben durch Taufe und Firmung Anteil am königlichen Priestertum Jesu Christi.

Die Möglichkeiten, die in diesem auch ökumenisch bedeutsamen Motiv des gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen stecken, sind kaum ausgeschöpft. Wenn alle Gläubigen - ob Laien oder Kleriker - freimütig und unverkrampft ihren Glauben durch Worte und Taten in den unterschiedlichen Zusammenhängen der Gesellschaft bezeugen würden, könnte die Kirche heute anders präsent sein. Die Abkehr von einer klerikerzentrierten Versorgungspastoral ist überfällig. Im Kapitel über die hierarchische Verfassung der Kirche aber wurde der päpstliche Primat (rechtlicher Vorrang), den das Erste Vatikanum 1870 festgelegt hat, bekräftigt, aber durch das Prinzip der bischöflichen Kollegialität ergänzt. Die Kirche ist ein Netz von bischöflich verfassten Ortskirchen, die untereinander in enger Gemeinschaft (Communio) stehen. Kirche darf nicht einseitig von der Zentrale her verstanden werden. Es gilt, das Verhältnis zwischen Universalkirche und Ortskirchen immer wieder neu auszubalancieren.

Abschied vom Bollwerk

Die Offenbarungskonstitution „Dei Verbum" hat ein vertieftes Verständnis der Offenbarung eingeleitet. Wurde Offenbarung vorher als Instruktion, als Übermittlung göttlicher Dekrete und Weisungen ver­standen, so wird Offenbarung nun als ­geschichtliche Selbstmitteilung Gottes beschrieben - gewissermaßen als Kommuni­kationsvorgang, der die Gläubigen in die Gottesfreundschaft einführt. Dieses geschichtliche Offenbarungsverständnis wäre heute im Hinblick auf die Abgründe der menschlichen Leidens- und Schuldgeschichte weiter auszubuchstabieren.

Zugleich hat sich „Dei Verbum" differenziert über das Verhältnis von Schrift und Tradition geäußert und die Anwendung der historisch-kritischen Methode freigegeben, die lehramtlich lange abgelehnt wurde. Allerdings hat das Konzil den Exegeten gleichzeitig aufgegeben, die „Schrift in dem Geist zu lesen, in dem sie geschrieben wurde", und zu einer theologischen Auslegung vorzustoßen, welche die „lebendige Überlieferung der ganzen Kirche" einbezieht. Die Exegese würde sich als theologische Disziplin selbst neutralisieren, wenn sie diese Vorgabe ignorieren und sich ganz auf historische und philologische Analysen beschränken würde.

Die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes" schließlich wird von manchen als das wichtigste Dokument des Konzils eingestuft. Sie hat die dialogische Öffnung zur Moderne vollzogen und die Herausforderungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Globalisierung und Wandlungsdynamik moderner Gesellschaften für den Glauben aufgenommen. Die katholische Kirche wird nicht mehr als Bollwerk gegen die Moderne in Stellung gebracht. Sie selbst sieht sich in die Wandlungsprozesse hineingestellt und ist aufgerufen, an den unterschiedlichen Orten - Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur - das Evangelium zu bezeugen.

Die nachholende Selbstmodernisierung der katholischen Kirche wird ebenfalls greifbar in der Erklärung „Dignitatis humanae", die das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit ausdrücklich anerkennt. Pius IX. hatte in seinem „Syllabus errorum" von 1864 unter den Irrtümern der Zeit auch die Religions- und Gewissensfreiheit als irrig verworfen. Und noch 1960 äußerte sich Kardinal Alfredo Ottaviani, der als Präfekt des Heiligen Offiziums, der späteren Glaubenskongregation, von Johannes XXIII. mit der Vorbereitung des Konzils betraut war, kritisch über einen neuen katholischen Liberalismus. Über das Verhältnis von katholischer Kirche und Staat hielt er fest: „Du sagst vielleicht, die katholische Kirche braucht zweierlei Maß und Gewicht. Denn wo sie selbst herrscht, will sie die Rechte der Andersgläubigen einschränken, wo sie aber eine Minderheit der Bürger bildet, verlangt sie gleiche Rechte wie die anderen. Darauf ist zu antworten: In der Tat, zweierlei Gewicht und Maß ist anzuwenden, das eine für die Wahrheit, das andere für den Irrtum."

Dass das Konzil diese Position, an der die Piusbruderschaft bis heute festhält, überwunden und die Religions- und Gewissensfreiheit als Menschenrecht anerkannt hat, gehört zu den großen Errungenschaften des Konzils. Diese dürfen nicht infragegestellt werden.

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