EhegattensplittingDer Staat, die Ehe und die Eltern

Das Ehegattensplitting bei der Steuer soll zum besonderen Schutz von Ehe und Familie beitragen. Eine Debatte ist entbrannt, die hinterfragt, ob diese angebliche Begünstigung von Eheleuten auch homosexuellen Beziehungen zu gewähren sei.

Das „Sommerloch“ spült Themen in den Vordergrund, die ansonsten eher unter „ferner liefen“ behandelt werden. Jetzt die Debatte über eine steuerliche Entlastung amtlich eingetragener homosexueller Partnerschaften durch das Ehegattensplitting. Dabei werden die manchmal deutlich auseinanderliegenden Gehälter von Mann und Frau zu einem Durchschnittseinkommen pro Person umgerechnet, was dem Besserverdienenden und damit dem Ehepaar insgesamt eine gewisse Steuerminderung beschert, somit der ganzen Familie als finanzielle Entlastung zugutekommt. Im Zuge der gesellschaftlichen Aufwertung homosexueller Freundschaften und ihrer schrittweisen recht­lichen Gleichstellung mit der Ehe wurden bereits verschiedene „Vergünstigungen“ auf nichteheliche Beziehungen - konkret die sogenannte Homo-Ehe - ausgedehnt.

Etliche Gerichtsurteile bestätigen entsprechende Forderungen. So hat beim Tod eines Beamten der Hinterbliebene einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch bei der Grunderwerbssteuer müssen solche Zweierbeziehungen laut Bundesverfassungsgericht wie Ehen behandelt werden. Ähnliches gilt für den Familienzuschlag im Beamtenrecht usw. Allerdings trägt die Auseinandersetzung über die Rechte homosexueller Partnerschaften Züge eines Kulturkampfes. Das Ehegattensplitting gilt den Verfechtern völliger Gleichstellung als Hort eines religiösen, kirchlich dominierten veralteten Menschenbildes.

Das Hauptargument der Befürworter einer durchgehenden Gleichsetzung mit Eheleuten lautet: Da homosexuelle Partner in einer amtlich dokumentierten Beziehung Unterhalt füreinander leisten und gegenseitige fürsorgliche Pflichten wie Eheleute auf sich nehmen, müssten sie ebenso behandelt werden. Eine Ungleichbehandlung widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Dagegen bringen die Verteidiger der bisherigen Regelung Artikel 6 der Verfassung ins Spiel: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Zwar sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, aber nicht alle menschlichen Institutionen. Eine Ehe ist etwas anderes als eine Nicht-Ehe. Die Übertragung des Ehebegriffs auf homosexuelle Partnerschaften erscheint den Kritikern als Täuschung und als semantischer Betrug, weil sich im entscheidenden Punkt die Ehe sehr wohl - und zwar grundlegend - von homosexuellen Beziehungen unterscheidet: durch die Fähigkeit, Kinder zu zeugen, mit der entsprechenden Pflicht, für diese zu sorgen und sie als nachfolgende Generation in Staat und Gesellschaft einzufügen. Ungleiches aber kann nicht gleich bewertet werden.

Denkfehler, nachgeplappert

Die Debatte, wie Ehe und Familie vom Staat besonders zu schützen seien, hat sich in dem Maße beschleunigt, in dem neue Formen des sexuellen Zusammenlebens jenseits der Ehe gesellschaftlich akzeptiert wurden und sich durchgesetzt haben. Die klassischen Auffassungen zur Bedeutung der Ehe, die in unserem Kulturkreis durch Bezug auf das biblisch-christliche Verständnis gestützt werden, finden sogar unter Kirchgängern immer weniger Zustimmung. Insofern folgen die politischen Änderungsversuche nur den Meinungstrends, die in vielen Umfragen immer wieder vorgelegt, manchmal bloß behauptet werden und somit selber in Wechselwirkung wiederum propagandistisch verstärkend die weitere Meinungsbildung im Sinne der Anpassung beeinflussen. Denn wer nicht in den Verdacht des Ewiggestrigen, Diskriminierenden, Homophoben geraten will, unterwirft seine geäußerte Meinung meistens der verbreiteten, gängigen, angeblich allgemein üblichen und daher gültigen Ansicht, der vermeintlichen Mehrheitsauffassung. Der Triumph der Moden - hier als Triumph der politischen Korrektheit - funktioniert psychologisch exakt nach dem Muster des Massenmensch-Diktats, der Massen-Unterordnung - bis neue Trendsetter auftauchen.

Logische Brüche oder Denkfehler in der Argumentation werden verwischt. Sie setzen sich ungehindert fort, sofern nur möglichst viele dasselbe nachplappern. Das ist zum Beispiel dort der Fall, wo mit der Kritik am Ehegattensplitting unterschwellig die Behauptung verbreitet wird, hier würden einseitig die gegenseitige Fürsorge und Unterstützung in heterosexuellen Paarbeziehungen begünstigt. Es handele sich um ein Privileg, das andere ähnlich fürsorgliche Partner ausschließe. Genau auf dieser Linie erklärte Familienministerin Kristina Schröder: „In lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander; sie leben damit konservative Werte.“ Wer dies nicht anerkennt, diskriminiert demnach entsprechende Verbindungen.

Mehrleistung: Mutter und Vater

Der gravierende Irrtum liegt in der Vermutung, das Ehegattensplitting diene in erster Linie - oder eigentlich nur - der Förderung des Paares, ihrer gegenseitigen Fürsorge. Genau darum aber geht es nicht! Vielmehr geht es um die Entlastung der Ehe aus dem einzigen Grund, dass Mann und Frau als Eltern herausgehobene Leistungsträger für das Wohl des Staates sind, weil sie - anders als Nicht-Eltern - Verantwortung für die Generationenfolge übernehmen und dabei auf vielfache finanzielle Vorteile verzichten (müssen), die anderen Arten von Beziehungen offenstehen. Nur indirekt wird die gegenseitige Fürsorge der beiden Partner mitgestützt, weil in Ehen meistens ein Partner zugunsten der Kinder, ihrer Erziehung, Bildung und Entwicklungsförderung auf ein höheres Einkommen verzichtet, was sonstigen Partnerschaften nicht abgefordert ist. Mütter (und manchmal Väter) sind zum Wohl des Kindes oftmals über längere Erziehungsphasen hinweg gar nicht oder nur in Teilzeit berufstätig, mit daraus folgender erheblicher finanzieller Schlechterstellung bis ins Rentenalter hinein, zudem mit oftmals schwerer Benachteiligung, wenn man in fortgeschrittenem Alter, nach der Haupterziehungsphase, wieder in den einst erlernten Beruf voll und ganz einsteigen möchte. Der leichte steuerliche Ausgleich für die um des Kindeswohls willen Geringverdienenden durch das Ehegattensplitting soll einzig und allein die Gerechtigkeitslücke gegenüber Doppel-Vollzeitverdienern ein wenig zu verringern helfen, was ohnehin nicht gelingt.

Trotz der erheblichen Mehrbelastungen entscheiden sich viele Eheleute für ihre engagierte persönliche Fürsorgeverantwortung zugunsten des Kindes, des Kindeswohls, statt die eigene Pflicht weitestgehend auf Institutionen staatlicher Fürsorge beziehungsweise auf öffentlich geförderte Fremderziehungsinstanzen abzuwälzen. So wie der Staat die freie Wohlfahrtspflege schätzt, um von eigenen sozialen Aufgaben entlastet zu werden, sollte und wollte er unter anderem über das Ehegattensplitting Eltern in die Lage versetzen, in Eigenanstrengung subsidiär die notwendige Erziehung zu leisten und die damit verbundenen Opfer, die finanziellen wie sonstigen Einbußen ihrer persönlichen Wohlfahrt, hinzunehmen. Trotz des Ehegattensplittings sind Ehepaare mit Kindern gegenüber anderen Paarbeziehungen erheblich schlechtergestellt, real unterprivilegiert. Je mehr Kinder großgezogen werden, umso mehr.

Kindeswohl ist Staatswohl

Ein weiteres Tabufeld wäre ebenfalls dringend zu enttabuisieren. Im Sinne der Redlichkeit sollte Klartext geredet werden: Auch im 21. Jahrhundert hat die Ehe - bei aller Liebe, Partnerschaft und Lust auf Sex - wesentlich den Zweck und das Ziel, Kinder zu zeugen, aufzuziehen und somit für eine gesunde Generationenfolge zu sorgen. Das dient dem Wohl des Gemeinwesens, der Gesellschaft, des Staates. Die Tatsache, dass nicht wenige Paare heiraten, sobald ihr erstes Kind geboren ist, bestätigt die Einsicht der Vielen, dass die Ehe und die damit öffentlich bekundete Verpflichtung der Partner zu lebenslanger Treue, Vertrauen und Verlässlichkeit die beste Voraussetzung für das Kindeswohl, für die geistig-seelische Entwicklung des Kindes sind. Vom Kindeswohl aber hängt das Staatswohl entscheidend ab. Die heute als altertümlich belächelte Weimarer Reichsverfassung war in diesem Punkt weitaus ehrlicher und realistischer als die jetzige Verschleierung des sexuellen Faktums der biologischen Fruchtbarkeit. Jenseits des heute üblichen romantisierenden Idealbilds der Paarbeziehung erklärte Artikel 119 der Weimarer Reichsverfassung ohne Darumherumreden: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“

Im Gefolge einer überzogenen Emanzipationsideologie, die - wenn auch als Reaktion auf frühere mutterideologische Verirrungen - das Muttersein herabwürdigt, als minderwertig darstellt, ist die schlichte Tatsache ausgeblendet worden, dass sich die Institution Ehe universalgeschichtlich und kulturübergreifend durch die biologische Fähigkeit konstituiert, Kinder zu zeugen und sie großzuziehen, so dass sie als Erwachsene selber Verantwortung für Staat und Gesellschaft, für Kultur und Religion, für die eigene Ehe, für die Zeugung von Nachwuchs übernehmen - angesichts unser aller Sterblichkeit und Endlichkeit. Der Tod aber wird in der aktuellen Debatte offensichtlich ausgeblendet und verdrängt, zugunsten eines absurden Wellness-Anspruchsdenkens, als ob wir auf dieser Erde ewig lebten und daher das Recht hätten, in unseren heterosexuellen oder homosexuellen Liebesbeziehungen vom Staat rundum versorgt zu werden. Für den Staat jedoch ist die private, allein auf sich selbst bezogene bipolare Liebespaarbeziehung irrelevant - nicht hingegen in den sozialen Auswirkungen für die Weitergabe des Lebens.

Das Ehegattensplitting soll jene, die für die Generationenfolge erhebliche zusätzliche Lasten schultern, wenigstens minimal entlasten. Nichts anderes. Wenn diese Leistung von Eheleuten nicht mehr honoriert werden sollte und stattdessen ein erweiterter Personenkreis ohne annähernde Leistungen in den Genuss weiterer Steuergeschenke kommt, widerspricht dies eklatant den zugrunde liegenden Voraussetzungen. Denn es geht in unserem Zusammenhang einzig und allein um den Generationenvertrag, um die Anerkennung dessen, was Ehepaare für Kinder als Mehrwert erbringen. Das ist der durch die modischen Partnerschaftsfloskeln leider verschleierte Kern der Debatte.

Dass dieses politische Argument aus der Diskussion entschwunden ist, beweist, wie unpolitisch gesinnungsethisch statt verantwortungsethisch inzwischen selbst in der hohen Politik „argumentiert“ wird. Dies entspricht wiederum dem Trend, den Staat nur noch als Erfüllungsgehilfen individueller Ansprüche zu verstehen. Doch der Staat ist nicht nur für das Individuum da; das Individuum ist auch für den Staat da. Jenseits eines ideologisch überhöhten Individualismus wie eines ebenso gefährlichen Kollektivismus wäre die Balance zwischen Personalität und Sozialität wieder zu fördern, das Bewusstsein dafür zu wecken, dass zu den Menschenrechten Menschenpflichten gehören, nicht zuletzt gegenüber dem Gemeinwesen.

Fruchtbarkeit vor Sterblichkeit

Nicht alle können gleiche Pflichten übernehmen. Eheleute mit Kindern übernehmen allerdings besondere Pflichten, stellvertretend für andere. Niemand kann sie ihnen abnehmen, am wenigsten der Staat. Er muss daher wenigstens dafür Sorge tragen, dass die ehelich-familiäre Eigenanstrengung im Dienst an den Nachfolgenden angemessen zu leisten ist, mit akzeptablen Opfern, ohne die Eheleute, die Familien zu überfordern. Für die Erziehung der Kinder ist kein Staatsschutz zuständig. Stabile Ehen sind und bleiben der beste Garant fürs Kindeswohl, allen Krisenerscheinungen zum Trotz.

Kinderkriegen bedeutet persönliches Glück, Freude - so wie der unerfüllte Kinderwunsch oft erhebliches Leid für die Betroffenen mit sich bringt. Daher sind die Neid- oder Egoismusdebatten, die diesen vielleicht sensibelsten, intimsten Punkt des Menschseins, seine Fruchtbarkeit oder Unfruchtbarkeit und damit den Blick auf die eigene Sterblichkeit und den Lebenssinn, begleiten, verhängnisvoll. Gegen die Meinung, Kinderkriegen sei pure Privatsache, ist einzuwenden: Geburt - und Tod - sind auch etwas Politisches, selbst wenn der Einzelne oder ein Paar in Momenten größten persönlichen Glücks oder Unglücks dies nicht so empfinden mögen. Mit der Freude über ein neues Menschenleben verknüpfen sich stets Hoffnungen auf ein „Weiterleben“, ein Aufbegehren gegen die Endlichkeit, ein Ja zur - gottgewollten - Schöpfung, zum Fortbestand des Menschengeschlechts, zu Entwicklung und Fortschritt der Völker und Nationen. Es ist an der Zeit, die politische Seite des Kinderkriegens wieder ins Gespräch zu bringen.

Allerdings dürfen gravierende Fehlschlüsse nicht verschwiegen werden. Der Auffassung, homosexuelle Partnerschaften müssten wegen ihrer gegenseitigen Unterstützungspflicht ebenfalls in den Genuss ehelicher Entlastung kommen, wäre zum Beispiel entgegenzuhalten: Dann hätten echt Alleinlebende, die niemanden haben, der als Partner in der Not für sie eintritt, noch weitaus mehr Anrecht darauf, steuerlich entlastet zu werden, statt die Einkommen von Singles sogar stärker zu besteuern als alle anderen. Auf eine weitere Unlogik hat der Abgeordnete Norbert Geis hingewiesen: „Wenn argumentiert wird, dass Menschen füreinander einstehen, dann hat auch eine Tochter, die ihre Mutter pflegt, ein Anrecht auf das Ehegattensplitting. Das ist auch eine Art Lebensgemeinschaft.“

Wie weit reicht Familiensplitting?

Allerdings wird der Sinn des bisherigen Ehegattensplittings noch von anderer Seite infrage gestellt: dadurch, dass nicht wenige Paare bewusst auf Kinder verzichten, eventuell um des beruflichen Fortkommens oder größerer Freiheit willen, und dass viele andere wiederum ungewollt kinderlos bleiben, aber dennoch zeit ihres Lebens die steuerliche Begünstigung erhalten, die eigentlich zur Entlastung wegen Kindererziehung vorgesehen ist. Die in den Epochen vor der modernen Empfängnisverhütung geltende Regel, dass Paare im Allgemeinen spätestens ein bis zwei Jahre nach der Hochzeit ein eigenes Kind zur Welt bringen, trifft nicht mehr zu. Außerdem sind selbst Ehen nicht mehr jener stabilisierende Faktor, der sie einmal waren. Aufgrund extrem vieler Scheidungen sowie außerehelicher Geburten wachsen Kinder heute häufig ohne gemeinsame elterlich-eheliche Präsenz des leiblichen Vaters wie der leiblichen Mutter auf. Aber auch diese Minderjährigen dürfen nicht benachteiligt werden. Sie sind nicht für das Beziehungs- oder Erziehungsversagen ihrer Eltern zu bestrafen. Auch in nichtehelichen Gemeinschaften mit Kindern werden hohe Solidaritätsleistungen für die Heranwachsenden erbracht. Wie sind diese Gemeinschaften zu entlasten, ohne deshalb den Mehrwert der Ehe zu relativieren?

Ein Familiensplitting anstelle des Ehegattensplittings will die Erziehungsarbeit, insbesondere in Familien mit mehreren Kindern, gerechter entlasten, was vom Bundesverfassungsgericht ja mehrfach dringlich angemahnt worden, von der Politik bisher jedoch nicht eingelöst ist. Viele Maßnahmen kommen bisher einzig jüngeren Familien zugute, nicht aber jenen, die ältere Kinder haben und gerade dann hohen Belastungen ausgesetzt sind, wenn der Nachwuchs richtig teuer wird: in Ausbildung, Studium, bei Umschulungen, Arbeitslosigkeit, unsicheren Jobs, schlecht bezahlten Tätigkeiten mit Zeitverträgen, die keinerlei positive Familienplanung möglich machen.

Eine offene Frage ist, wie weit die Modelle zum Familiensplitting reichen - oder ob sie am Ende für die Betroffenen weit weniger bringen als das Ehegattensplitting, weil sie eng befristet sind, etwa einzig auf den Zeitraum, der bisher für das Kindergeld gewährt wird. Dieser aber ist zu kurz, weil Eltern heute eine Mehr-Generationen-Verantwortung übernehmen (müssen): für ihre eigenen alt gewordenen Eltern, für die Entwicklung und Förderung ihrer Kinder und für sich selbst über Zusatzvorsorge für das eigene Alter. Nicht selten hilft das traditionelle Ehegattensplitting dem Paar als Ansparphase, bis sich Nachwuchs einstellt. Außerdem erlischt die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder faktisch nie, erst recht nicht in den zahllosen Krisen späterer Lebensabschnitte. Oft müssen Eltern heutzutage ihren Kindern noch im vierten Lebensjahrzehnt unter die Arme greifen. Häufig stehen die Großeltern ihren Enkeln bei, weil die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen, etwa bei Arbeitsplatzverlust, bei Krankheit, Hausbau usw. Obendrein sind die materiellen Belastungen für Familien unverhältnismäßig gestiegen: bei Wohnungsmieten, wofür manche bereits ein Drittel bis zur Hälfte ihres Nettoeinkommens aufwenden, bei Energie, bei Grundnahrungsmitteln. Die sogenannte Energiewende mit weiteren Kosten belastet die mehrköpfigen Familienhaushalte erheblich stärker als Singles oder Single-Paare. Das Gleiche gilt für die extrem hohe Staatsverschuldung, die völlig verantwortungslos auf den Schultern unserer Kinder und Kindeskinder abgelagert worden ist. Die Ausdehnung der Familienentlastung auf nichteheliche, nichtfamiliale Beziehungsformen ist angesichts der Fakten das falsche Signal, selbst wenn die Komplexität der Thematik mit dem bisherigen Ehegattensplitting nicht mehr angemessen zu beantworten ist.

Welches Signal an junge Leute?

Die Prioritäten sollten politisch klar benannt werden, statt einen Kulturkampf gegen die Ehe zu führen. Denn die Ehe ist trotz aller kulturellen Veränderungen in der Männer- und Frauenrolle weiterhin die Institution, die der Generationenfolge die beste Stabilität, die günstigste Zukunftsorientierung verleiht, die durch Eigenverantwortung die Nachkommen zu sozialem wie kulturellem Fortschritt anregt. Andere Beziehungsverhältnisse, die über Gebühr staatliche Schutzmechanismen beziehungsweise staatlich geförderte Fremderziehung in Anspruch nehmen (müssen), um ein Mindestmaß an pädagogischer Versorgung zu gewährleisten oder gar Mängel in der Erziehung auszugleichen, womöglich Schäden zu begrenzen, sollen zwar Toleranz und Respekt erfahren. Jedoch ist die kulturelle wie soziale Rangordnung der Beziehungsformen nicht zu verwässern. Eheliche Verbindlichkeit und Treue bilden die Spitze. Ein Gemeinwesen, eine Gesellschaft, ein Staat sollten alles daran setzen, wieder ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, was Väter und Mütter in lebenslanger Einehe leisten und was die Menschheit durch die Entwicklung dieser Institution evolutions-kulturgeschichtlich erreicht hat: die beste Beziehungsform nicht bloß sexueller Art, die es weltweit gibt.

Auch ein Staat hat einen Bildungsauftrag. Das Gesetz, das Recht, die Verfassung sollen nicht nur hohe Güter und Werte schützen und Missbrauch bestrafen, sondern ebenfalls vorbeugend erzieherisch auf die Menschen einwirken. Daher kann die Bedeutung des meistens verschwiegenen zweiten Satzes von Artikel 6 des Grundgesetzes nicht eindringlich genug in Erinnerung gerufen werden: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Diese elterliche Pflicht, diese einzigartige Solidarleistung der Ehen wertzuschätzen, anzuerkennen und zu fördern, muss in Zeiten größter Sorge um die Zukunft des Generationenvertrags zur vorrangigen Aufgabe der Staatspolitik gehören, mit gesetzlich verankerten substanziellen Systemreformen in Kernpolitikfeldern zugunsten der Familien, zugunsten der ehelich-elterlichen Gemeinschaft mit Kindern. Das ist teuer und wird teuer, aber weitaus weniger teuer als der Euro und die aufs Gemeinwohl abgewälzten Verlustgeschäfte der Finanzbranche und ihrer privaten Profiteure. Es ist eine dringend notwendige Investition in die ­Zukunft, weit über die bisher vor allem kosmetisch betriebene Beschwichtigungs-Alibi-Familienpolitik hinaus.

Die Staatssekretärin im Umweltministerium Katherina Reiche sagte es deutlich: „Unsere Zukunft liegt in der Hand der Familien, nicht in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Neben der Euro-Krise ist die demografische Entwicklung die größte Bedrohung unseres Wohlstands. Weil die Ehe von Mann und Frau für einige an Bedeutung verloren hat, dürfen wir sie als Lebensentwurf nicht grundsätzlich infrage stellen… Die Gesellschaft wird nicht von kleinen Gruppen zusammengehalten, sondern von der stabilen Mitte… Mehr als neunzig Prozent der jungen Leute streben eine stabile Familie an. Welches Signal wollen wir an sie richten?“

Der Staat braucht die verantwortungsbewussten, fürsorgenden, gebildeten und bildenden, engagierten und opferbereiten Eltern ebenso, wie die Kinder Vater und Mutter brauchen. Es gibt für diese Solidarität durch personale Bindung keinerlei echten Ersatz, weder für die Ehe noch für den Staat. Ein starker Staat braucht starke Eltern, starke Ehen, starke Familien, um seiner Selbstauflösung entgegenzuwirken. Auch im 21. Jahrhundert, auch in vermeintlich demokratisch bestens abgesicherten Rechts- und Wohlfahrtsnationen ist diese Gefahr keineswegs gebannt.

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