Sprache in der LiturgieMessbuch: Latein - nur auf Deutsch?

Den deutschen Bischöfen liegt eine Neuübersetzung des Messbuchs vor. Sollen nach dem Scheitern des neuen Rituales für die Begräbnisfeiern möglichst schnell und unbemerkt Fakten geschaffen werden, die zu Lasten eines stilistisch und sprachlich guten Textes gehen?

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und von interessierten Fachleuten wird die neue Übersetzung des römischen Messbuchs von der zuständigen Kommission „Ecclesia celebrans“ („feiernde Kirche“) vorangetrieben. Die vatikanische Gottesdienstkongregation hatte 2005 die deutschen Bischöfe aufgefordert, die dritte Auflage des römischen Messbuchs gemäß den Richtlinien der Instruktion „Liturgiam authenticam“ („Authentische Liturgie“) von 2001 zu übersetzen. Galt bis dahin, die lateinischen Originale stilistisch wie inhaltlich angemessen und gut verständlich in die jeweilige Volkssprache zu übertragen, steht seitdem die wortgetreue Übersetzung aus dem Lateinischen im Vordergrund. Zudem sollen eigene landestypische Traditionen weitgehend vermieden werden.

Die Neuübersetzung des Rituales für die Begräbnisfeiern mit sprachlichen und stilistischen Entstellungen und seinem aufgeblähten Umfang stieß bei unzähligen Priestern und wohl auch Bischöfen so sehr auf Ablehnung, dass Kardinal Joachim Meisner als Vorsitzender der Liturgiekommission der deutschen Bischofskonferenz die Einführung als „gescheitert“ bezeichnete (CIG Nr. 34/2010, S. 375). Die Folge: Ein auf das Notwendige und Sinnvolle reduziertes Manuale (Handbuch), das einerseits die Linie des früheren Buches fortschreibt und andererseits für neue Situationen wie etwa die wachsende Zahl von Urnenbestattungen auch neue Texte bietet, dient als Alternative, wenn die Priester sich nicht sowieso anderer Bücher bedienen.

Worte und Taten der Bischöfe

Um ein ähnliches Desaster bei der Einführung der Neuübersetzung des Messbuchs zu verhindern, haben die Bischöfe immer wieder Teile desselben nach Rom geschickt. Begleitet wurde dies teils mit scharfen Worten. So betonte Kardinal Meisner im Oktober 2010, dass die Bischöfe „die Letztverantwortlichen für die Liturgie in ihrem Sprachgebiet sind“ und sie keineswegs „das lateinische Sprachgewand übernehmen“ würden.

Dass diesen Worten auch Taten folgen, muss jedoch bezweifelt werden. Denn die Bischöfe waren sich auch einig, bei den Wandlungsworten „die theologisch korrekte Aussage ‚für alle‘ beizubehalten“, wie die Katholische Nachrichten-Agentur damals berichtete. Doch nach einem Brief von Papst Benedikt XVI. zur Übersetzung des „pro multis“ (CIG Nr. 18/2012, S. 190) änderten die Bischöfe bereitwillig das bisherige Kelchwort. Statt: „Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden“, wird es künftig nur noch heißen: „für viele“. So steht es bereits im neuen „Gotteslob“, das bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe vorgestellt wurde und am ersten Advent eingeführt wird.

Obwohl weder von einer Approbation (Genehmigung) einer Neuübersetzung durch die deutschen Bischöfe noch von der vorgeschriebenen Recognitio (Anerkennung) durch die vatikanische Glaubenskongregation etwas bekannt ist, weicht die im neuen Gebet- und Gesangbuch enthaltene Version des Zweiten Hochgebets von der bislang geltenden Messbuch-Version ab. Auf den ersten Blick erscheinen die Veränderungen abgesehen von der oben erwähnten Übersetzung des „pro multis“ minimal. Doch die Bedeutungsverschiebungen sind teils erheblich. So hieß es bisher: „Vater, erbarme dich über uns alle, damit uns das ewige Leben zuteilwird in der Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit deinen Aposteln und mit allen, die bei dir Gnade gefunden haben…“ Im neuen „Gotteslob“ ist die Anrede „Vater“ durch „Wir bitten dich“ ersetzt, und wir bitten nun, dass uns das ewige Leben in Gemeinschaft mit „…deinen Aposteln und mit allen Heiligen“ zuteilwird. Wer also an dieser Stelle bislang auch an die ihm auf seinem Lebensweg liebgewordenen Menschen dachte, die ihm bereits vorausgegangen sind, wird sich jetzt fragen, ob er diese nicht unerlaubt in einen „Heiligen-Stand“ erhebt, der diesen nicht zusteht. Der theologische Hinweis, gemäß Paulus (vgl. z. B. Eph 4,12) seien wir alle Heilige, kann nicht davon ablenken, dass es sich bei dieser Neuformulierung im Verständnis der überwiegenden Mehrheit um eine Einschränkung auf die von Rom zur „Ehre der Altäre“ Erhobenen handelt.

Auf Anfrage bestätigte der Freiburger Weihbischof Rainer Klug, der auch der Liturgiekommission angehört, dass die Bischöfe den im neuen „Gotteslob“ abgedruckten Text gern hätten - er aber nur vorläufig sei. Es hatte im Laufe der Kommissionsarbeit wohl Versionen aller Hochgebete mit erheblicheren Eingriffen gegeben, so dass die „Gotteslob“-Version des Zweiten Hochgebets nun als annehmbarer Kompromiss erscheint. Außerdem liegt Klug zufolge das gesamte römische Messbuch nach vielen Überarbeitungen den Bischöfen in einer Neuübersetzung vor. Die Kommission hoffe, dass auf der kommenden Herbstvollversammlung die Texte approbiert werden, um dann zur endgültigen Anerkennung nach Rom geschickt zu werden.

Rom teilt und herrscht

Gemäß „Liturgiam authenticam“ dürfen die Bischöfe eines Sprachraums die Übersetzung nicht mehr gemeinsam zur Überprüfung einreichen. Jede Bischofskonferenz muss die Texte einzeln an die Gottesdienstkongregation schicken. Auch hier folgt Rom seinem in den letzten Jahren verstärkten Grundsatz „Teile und herrsche“. Getrennt behandelt werden in Rom auch die Übersetzung des römischen Messbuchs und die regionalen Eigentexte - vor allem Tagesgebete, zu denen es gar kein lateinisches Original gibt. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Rom die Messbuch-Übersetzungen zügig genehmigen kann, während die Anerkennung der Eigentexte, die sich in der Liturgie bewährt haben und von vielen Priestern geschätzt werden, auf die lange Bank geschoben werden könnte. Nach welchen Maßstäben dieses Eigengut von der Gottesdienstkongregation beurteilt wird, „bleibt das Geheimnis Roms“, wie Weihbischof Klug anmerkt. Ein Beispiel, was aus konkret formulierten, anschaulichen Gebeten werden kann, wenn sich der Vatikan ihrer annimmt, ist das Tagesgebet für die Feier des heiligen Maximilian Kolbe am 4. August. Im deutschen Messbuch heißt es: „Gott, in deiner Kraft hat der heilige Maximilian Maria Kolbe die Qualen des Martyriums ausgehalten und sein Leben für den Bruder in Christus hingegeben. Sieh auf unsere Schwachheit und gib uns die Kraft, deine Wahrheit und deine Liebe in unserem Leben zu bezeugen. Darum bitten wir durch Jesus Christus…“

Fromm-geschwätzig

Als der von den Nazis in Auschwitz ermordete Maximilian Kolbe 2010 heiliggesprochen wurde, brauchte es eine lateinische Fassung, deren Übersetzung dann in einem Ergänzungsheft zum Messbuch auch hierzulande veröffentlicht wurde: „Gott, du hast den heiligen Priester und Märtyrer Maximilian Maria mit Liebe zur Unbefleckten Jungfrau entzündet und mit Seeleneifer und Liebe zum Nächsten erfüllt; gewähre gnädig, dass wir auf seine Fürsprache zu deiner Ehre eifrig im Dienst der Menschen wirken und bis hin zum Tod deinem Sohn gleichgestaltet werden, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit dir lebt und herrscht in alle Ewigkeit.“ Abgesehen davon, dass der Grundgedanke der Hingabe „für den Bruder in Christus“, sein freiwilliger Gang in den Hungerbunker anstelle eines Familienvaters bei einer grausamen Vergeltungsmaßnahme der Gestapo für einen angeblichen Fluchtversuch, in der Übersetzung der lateinischen Fassung ersatzlos gestrichen ist, wirkt die neue Fassung geradezu „fromm-geschwätzig“.

Auf diese Wirkung bei einem Ersatz ursprünglich deutscher liturgischer Texte durch neue lateinische Fassungen, die dann wieder ins Deutsche zu übersetzen sind, hatte der Chefredakteur der Zeitschrift „Gottesdienst“, Eduard Nagel, bereits 1994 bei der Anerkennung des sogenannten Schweizer Hochgebets durch Rom hingewiesen. Der ursprüngliche Text war zwanzig Jahre zuvor im Zusammenhang mit der Synode ’72 - eine ähnlich hoffnungsfrohe und geistvolle Aufbruchsveranstaltung wie die Würzburger Synode in Deutschland - entstanden und von Rom bestätigt worden. Als das in verschiedenen Übersetzungen in dreißig Ländern populäre Hochgebet dann in den neunziger Jahren offiziell in das römische Messbuch eingefügt wurde, kam es zu einer neuen lateinischen Fassung mit dem Titel „Hochgebet für Messen für besondere Anliegen“. Dieses nun verbindliche „Original“ stieß in der Schweiz und im ganzen deutschen Sprachraum jedoch auf viel Kritik. Der von Priestern und Gläubigen so geschätzte rote Faden und die knappen, dem deutschen Sprachempfinden entsprechenden Formulierungen waren durch blumige, sich wiederholende lateinische Wendungen zerstört, die das Verstehen erschweren.

Bei der Rückübersetzung des Hochgebets aus dem Lateinischen sollte möglichst viel von der ursprünglichen Menschennähe des Textes bewahrt werden. Während der ursprüngliche Wortlaut aus den siebziger Jahren von Gott sprach, „der sich der Menschen annimmt, wie ein Vater sich um seine Kinder sorgt“, wurde bei der Rückübersetzung 1994 der damals hochaktuellen Forderung Rechnung getragen, auch der mütterlichen Seite Gottes Ausdruck zu verleihen. So heißt es jetzt: „dass du für deine Kinder sorgst wie ein guter Vater und eine liebende Mutter“. Der aktuell auch bei diesem Hochgebet geforderten, auf Wörtlichkeit bedachten Neuübersetzung von „pater“ dürfte allerdings die „Mutter“ wieder zum Opfer fallen. Die Botschaft, die davon ausgehen würde: Frauen sollen möglichst nicht ausdrücklich im Hochgebet genannt werden und haben im bildhaften Reden von Gott kaum einen Platz. Dies steht im deutlichen Widerspruch etwa zu dem Versuch der deutschen Bischöfe, mit einem Studientag über Frauen in Führungspositionen ein Zeichen zu setzen.

Wie künftig der Text des Hochgebets für Messen für besondere Anliegen lauten wird, ist nicht bekannt. Dass Priester wie das Volk Gottes, also all jene, die vor Ort Eucharistie, Liturgie feiern, von allen Entscheidungen und Informationen abgeschnitten sind, scheint bewusst so gewollt zu sein. Wer im Internet nach „Ecclesia celebrans“ sucht, findet auf der Homepage lediglich zwei „News“ („Neuigkeiten“) vom Juni 2007 und Januar 2006. Ähnlich verheerend ist der Eindruck auf der entsprechenden Internetseite der deutschen Bischofskonferenz. Es waren die einfachen Priester, die das Begräbnisrituale nicht annahmen. Dass nach diesen Erfahrungen nicht der Dialog mit ihnen gesucht wurde, um ein Scheitern beim Messbuch zu verhindern, ist unverantwortlich.

Beten statt Messe lesen

Immer wieder wird betont, dass die Eucharistie die Mitte des christlichen Glaubens ist. Diese Formulierung wirkt leer, solange die Feier der Danksagung nicht aus der Mitte des Lebens kommt und beim Volk Gottes verständlich ankommt. Eine „latinisierende Sondersprache“, die zu einer weiteren „Entfremdung der Gläubigen vom Gottesdienst der Kirche“ führt, wird so mancher Priester ablehnen und zur „Selbsthilfe greifen“, vermutet der Münchner Liturgiewissenschaftler Winfried Haunerland in dem Buch „…Ohren der Barmherzigkeit“ (Freiburg 2011). Sie werden „bei der älteren Ausgabe des Messbuches bleiben oder je länger je mehr die amtlichen Texte durch private Texte ersetzen“.

Haunerlands Erfurter Kollege Benedikt Kranemann sieht im selben Sammelband „über angemessene Liturgiesprache“ die Gottesdienstkongregation mit ihren zentralistischen Bestrebungen längst in einer Sackgasse: „Anstatt die Inhalte der Liturgie in immer neuem Sprachgewand auszusagen und dadurch einen Beitrag zur Inkulturation der Liturgie, ja zur Weitergabe des Glaubens zu leisten, fixiert man sich auf die lateinische Sprache, was in dieser Weise weder theologisch noch sprachlich weiterführt.“

Um die Eucharistie aus einer liturgischen Sonderwelt zu befreien, könnte es helfen, zu den Prinzipien, also zu den Grundlagen und Anfängen - so die wörtliche Übersetzung des lateinischen principium - der Kirche zurückzukehren. Der Linzer Liturgiewissenschaftler Ewald Volgger erinnert in dem erwähnten Sammelband an den 347 geborenen Kirchenvater Hieronymus. Als ihn ein Diakon um eine Vorlage für einen feierlichen Osterlobpreis bat, wies er diesen darauf hin, „dass er dazu geweiht worden sei, Gebetstexte beziehungsweise Lobpreisungen selbst zu verfassen“. Die Weihe zur Gemeindeleitung befähigte also zum freien Vorbeten gemäß der rechten Lehre der Kirche und nicht zum bloßen Ablesen von Texten. Dies beschränkte sich keineswegs auf Randgebete, sondern betraf gerade auch die Eucharistie. „Die Begabung zur freien beziehungsweise situationsbedingten Formulierung des Eucharistiegebetes ist dokumentiert in der Traditio Apostolica, aus der die Vorlage für das heutige Hochgebet II stammt“, erläutert Volgger. „Der jeweilige Vorsteher der Eucharistiefeier solle das Gebet je neu formulieren: Ob lang, ob kurz, je nach Fähigkeit, entscheidend aber ist … - dass es von gesunder Rechtgläubigkeit ist.“

Dass Papst Franziskus I. sich zuerst als Bischof von Rom sieht, worauf seine ersten Worte, aber auch seine Gesten und sein Handeln hindeuten, entspricht diesen Prinzipien der katholischen, der allgemeinen Kirche der ersten Jahrhunderte. Dies lässt hoffen, dass er seine Amtsbrüder wirklich als für ihr Bistum, ihre Ortskirche selbstverantwortliche Bischöfe anerkennt. Diese Wende weg von einem römischen Zentralismus könnte auch die Liturgie wieder als Glaubensfest erlebbar werden lassen. Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil angeregte Liturgiereform wird dann im Sinne einer „ecclesia semper reformanda“, einer „sich stets erneuernden Kirche“ weiter Wirklichkeit. Anstelle eines tridentinischen Messelesens feiert das um den Tisch des Herrn versammelte Volk Gottes in Gemeinschaft aller Menschen guten Willens an allen Orten und zu allen Zeiten Eucharistie.

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